Die Regeln für die Denkmalzuschüsse in Baden-Württemberg wurden grundlegend verändert. Galt bislang mit dem 30. September ein fester Stichtag, so ist jetzt die Einreichung auch unterjährig jederzeit möglich. Besondere Regelungen gibt es für sehr kleine Zuschüsse. Wie auch zurückliegend biete ich die Erstellung und Abrechnung von Zuschüssen gerne als Leistung, an, die je nach Projektaufstellung auch getrennt von der Architektenbeauftragung bei mir abgerufen werden kann.